Wir begleiten und beraten
Menschen in allen Lebenslagen.

Alles was Sie über Pflegestufen

wissen sollten.


Die Beschreibung der einzelnen Pflegestufen dient zur Orientierung und wir stehen Ihnen und Ihren Angehörigen bei Fragen, Problemen und der Beantragung natürlich gern zur Seite. Auch die notwendigen Formulare halten wir für Sie bereit. Pflegebedürftig sind gemäß §14 SGB XI Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf ihres täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

So könnten Sie die Pflegestufen übersichtlich einordnen.

Pflegestufe 1 (erheblich pflegebedürftig)

Bei Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand muss für einen Familienangehörigen oder durch eine andere, nicht als Pflegekraft ausgebildete Person, wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen. Hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.

Pflegestufe 2 (schwerpflegebedürftig)

Bei Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand muss für einen Familienangehörigen oder eine andere, nicht als Pflegekraft ausgebildete Person, wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen. Hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen.

Pflegestufe 3 (schwerstpflegebedürftig)

Bei Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen, Der Zeitaufwand muss für einen Familienangehörigen oder eine andere, nicht als Pflegekraft ausgebildete Person, wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen. Hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen.

Unser Service für Sie

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